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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
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Wir führen alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Andere
allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
haben.
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Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend und jederzeit widerruflich, solange sie noch
nicht rechtsverbindlich angenommen worden sind.
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Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch uns. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Zugang
widersprochen, so ist ihr Inhalt rechtsverbindlich.
- Wir behalten uns vor, den Vertragsschluss von einer Voraus- bzw. Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
2. Lieferung
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Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind;
ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen Richtdaten.
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Teilleistungen und deren gesonderte Rechnungsstellung sind uns gestattet. Wir geraten erst dann in Leistungsverzug, wenn der Kunde
uns innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Leistung mit ausdrücklicher Mahnung zur Leistung auffordert; dies
gilt auch, wenn wir einen bestimmten Liefertermin zugesagt haben.
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Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb unseres
Einflusses liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.
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Der Kunde hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist von dem Vertrag
kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung
beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf insgesamt 5% des betreffenden
Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernehmen wir bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
3. Gefahrübergang
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Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware/Leistung durch uns auf den Kunden über. Für nicht ordnungsgemäße
Verpackung haften wir nur bei grobem Verschulden. Wünscht der Kunde eine von unseren Bestimmungen abweichende Versendungsart,
trägt er die hieraus resultierenden Mehraufwendungen.
4. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum und alle sonstigen Rechte an den gelieferten Leistungen (Programmen und Produkten) zur
vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zu Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Der Kunde kann an
den gelieferten Produkten durch Einbau und Installation in andere Geräte kein Eigentum bzw. keine Rechtsinhaberschaft erwerben.
5. Abnahme
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Die Abnahme der Leistung erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist
erfolgreich durchgeführt, wenn zu diesem Zweck von uns entwickelte Diagnostik- und Testprogramme bzw. -verfahren keinen Fehler
an der erstellten Leistung bzw. den Produkten ausweisen.
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Soweit wir die Leistung vereinbarungsgemäss zu installieren haben, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und
Installation der Leistungen am Installationsort von uns durchgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten
Voraussetzungen (Mitarbeiter, Hardware und organisatorische Hilfsmittel) hierfür rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde ist
berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung wird dem Kunden die Betriebsbereitschaft
mitgeteilt. In den anderen Fällen wird die Funktionsprüfung im eigenen Hause durchgeführt; hier gilt die Abnahme als
Erfolg, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels
der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
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Ist die Installation durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zum vereinbarten Termin unmöglich, so gilt die Abnahme
gleichwohl als erfolgt. Entstehende Mehraufwendungen erneuter Installationsmaßnahmen trägt der Kunde.
6. Zahlungsbedingungen
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Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung die Preise nach unserer bei Eingang des
Auftrages gültigen Preisliste.
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Lieferpreise verstehen sich (soweit nicht anderes vertraglich vereinbart ist) zuzüglich Transport und Verpackung.
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Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb
von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Ausgenommen von jeglicher Skontogewährung sind Rechnungen für
Dienstleistungen jeglicher Art; diese sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Wir sind berechtigt, im
kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
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Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung für Festpreisaufträge mit einem Auftragswert
von mehr als € 25.000,-- wie folgt fällig: 20% bei Arbeitsbeginn; 20% bei Erreichen eines zu definierenden Meilensteines;
30% bei Vorliegen eines im Einzelvertrag festgelegten Zwischenergebnisses, das bei Fertigstellung von etwa 2/3 des Gesamtumfanges
der Software-Entwicklung liegt; 20% bei Übergabe der Leistung; 10% nach erfolgter Abnahme. Anzahlungs-Bürgschaften
können in Ausnahmefällen vereinbart werden; die Kosten (AVAL-Provisionen etc.) trägt dann der Kunde.
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Wird die Leistungserstellung zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als einen Monat
verzögert, ist der (Rest-) Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig. Das Gleiche gilt, wenn
der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Teil-Vergütung in Verzug gerät.
7. Gewährleistungen
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Wir gewährleisten, dass die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Fehlern sind. Wir verpflichten uns,
fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Wir gewährleisten, dass die Software mit den von uns
in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt
und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in
der Software nicht möglich.
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Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der
Kunde. Wir werden Software-Fehler, welche die bestimmungsgemässe Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen
und zwar nach unserer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch
Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Reparatur oder
der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. bei Software der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag kostenfrei
zurückzutreten. Der Kunde gewährt uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit
nd Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, sind wir von der Gewährleistung befreit.
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Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne
Zustimmung von uns Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder unsere Produkte nicht
sachgemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist
beginnt grundsätzlich mit der Abnahme.
8. Schadensersatzansprüche
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Schadensersatzansprüche gegen uns sowie unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund
(z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für
indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
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Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
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Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese
binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
9. Software
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An von uns selbst entwickelter und fremder Software und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen
Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch
auf den Anlagen, für die die Software geliefert wird, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den
Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns bzw. von uns
eingeschalteten Software-Lieferanten.Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne unsere vorherige
schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als
Ersatz für Fehlersuche angefertigt werden. Satz 1 und Satz 2 gelten entsprechend.
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Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts
anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentation
und nachträglicher Ergänzung als erteilt.
10. Verschiedenes
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Gegen Ansprüche unsererseits kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
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Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen
Teilen gültig.
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Erfüllungsort ist Berlin.
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Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Berlin,
sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Wir sind daneben berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Kunden zu klagen.
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